Umfangreiches Bild- und Videomaterial aus einer Putenmast im Kreis Kleve (NRW) belegen extreme Vernachlässigungen und Misshandlungen von Puten. Zu sehen sind Tiere mit schwersten Verletzungen wie gebrochene Flügelknochen, blutige Wunden und große Abszesse. Versteckte Kameras dokumentierten zudem den äußert brutalen Umgang der Mitarbeitenden und des Betreibers mit den Puten. So werden die Tiere teilweise meterweit geworfen. Der Betrieb nimmt teil an der Initiative Tierwohl.

Update (01.2026): Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf (AZ 4 Zs 1635/25 – T) hat die zuvor wieder aufgenommenen Ermittlungen gegen den Putenmäster im Kreis Kleve endgültig eingestellt. Die von ANINOVA eingelegte Beschwerde sowie das vorgelegte unabhängige Gutachten führten nicht zu einer Anklage. Mit der Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft ist der Rechtsweg ausgeschöpft; weitere rechtliche Möglichkeiten, gegen die Einstellung des Verfahrens vorzugehen, bestehen nicht.

Update (12.2025): Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hat das Ermittlungsverfahren gegen einen Putenmäster im Kreis Kleve unter dem Aktenzeichen AZ 4 Zs 1635/25 – T übernommen. Zuvor war das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft Kleve (AZ 108 Js 616/24) eingestellt worden – trotz Videomaterials, das unter anderem zeigt, wie der Landwirt selbst Puten mit bloßen Händen wirft. ANINOVA hatte Beschwerde eingelegt und ein unabhängiges Gutachten vorgelegt, das den Tatbestand der Tierquälerei eindeutig bestätigt.

 

Update (02.2025): Die Staatsanwaltschaft Kleve hat die Ermittlungen eingestellt.

 

Update (09.2024): Die Staatsanwaltschaft Kleve hat die Ermittlungen wegen möglicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz aufgenommen (AZ 108 Js 616/24).

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