Update (01.2026): Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat das Ermittlungsverfahren eingestellt (AZ 16 UJs 3041/25). In der Einstellungsbegründung führt sie aus, dass nicht nachgewiesen werden konnte, dass durch den eingesetzten Stromdraht den Tieren länger anhaltende Schmerzen oder Leiden zugefügt worden seien. Der Landwirt gab an, den Stromdraht lediglich kurzzeitig bei Jungtieren eingesetzt zu haben, um zu verhindern, dass sich die Tiere in Ecken des Betriebs drängen. Bei einer Kontrolle durch das zuständige Veterinäramt war der Stromdraht bereits entfernt worden. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft könne dem Landwirt daher kein strafrechtlich relevantes Verhalten zugerechnet werden. ANINOVA kritisiert diese Bewertung ausdrücklich. Der Einsatz eines Stromdrahts gegenüber Tieren ist aus Sicht von ANINOVA nicht nur tierschutzrechtlich verwerflich, sondern auch gesetzeswidrig.