Die Aufnahmen stammen aus einer vermeintlich besseren Haltung: Haltungsform 3, eine “Offenstall”-Haltung. Tatsächlich sind die Tiere jedoch in einem schlechten Zustand. Einige Tiere haben Verletzungen und Wunden, teils eitrig und/oder blutig. Manche humpeln stark oder können gar nicht mehr aufstehen. Der Mastbetrieb belieferte zum Zeitpunkt der Aufnahmen Westfleisch und ist einer von drei aufgedeckten Lieferbetrieben. Das Fleisch wurde unter dem Label “BauernLiebe” bei EDEKA verkauft.

Update (02.2026): Das Amtsgericht Rheine hat den Schweinemäster wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz zu 100 Tagessätzen à 90 Euro (also 9.000 Euro insgesamt) verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Landwirt bei kranken und verletzten Schweinen nicht ordnungsgemäß eingeschritten ist und notwendige Maßnahmen unterlassen wurden. In der Urteilsbegründung wurde zudem berücksichtigt, dass der Landwirt in der Vergangenheit bereits mehrfach negativ aufgefallen war. Aufgrund der Höhe der Strafe gilt er nun als vorbestraft.

Update (04.2025): Die Staatsanwaltschaft Münster hat die Ermittlungen aufgenommen (Aktenzeichen 540 Js 1347/25).

Veröffentlichung auf der Website von