Dieser kleine, familiäre Betrieb hält rund 50 Kühe ganzjährig in Anbindehaltung, also mit einer Kette fixiert. Dadurch können sie sich nicht einmal um die eigene Achse drehen. Obwohl diese Haltungsform tierquälerisch ist und damit schon jetzt gegen das Tierschutzgesetz verstößt, wird sie i.d.R. geduldet. Ein explizites Verbot gibt es nicht. Die Milch wurde zum Zeitpunkt der Aufnahmen von der Molkerei Hohenlohe abgenommen.

Update (06.2025): Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat die Ermittlungen wegen möglicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz aufgenommen, AZ 251 Js 10929/25.

Update (06.2025): Das zuständige Veterinäramt Hohenlohekreis findet bei Kontrollen diverse Missstände (u.a. zu wenig Platz für die Tiere) und gibt dem Landwirt eine Frist, um diese zu beenden. Dieser kam er nicht nach, daher wurden Zwangsgelder verhängt. Gegen diese ist der Landwirt vorgegangen, es folgt eine juristische Auseinandersetzung.

 

Update (06.2025): Die Molkerei Hohenlohe hat aufgrund der Vorwürfe (bis zur „vollständigen Klärung des Sachverhalts“) die Zusammenarbeit beendet, wie es in einer Stellungnahme heißt.

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