In dem Schweinemastbetrieb in Nordrhein-Westfalen mit 4.000 Tieren wurden viele Verletzungen dokumentiert, u.a. Nabelbrüche, offene Wunden, blutige Ohren und Ringelschwänze, abgemagerte und apathische Tiere sowie Beinverletzungen. Eine tierärztliche Behandlung blieb offenbar aus. In einer Krankenbucht hatte ein Schwein keinen Zugang zu Wasser. Es gab mehrere tote Tiere, die in den Buchten zwischen den Lebenden, im Gang und vor dem Stall lagen. Der Betrieb ist Teil der “Initiative Tierwohl”.

Update (09.2023): Nach einer Zahlung einer vierstelligen Summe durch den Landwirt hat das Amtsgericht Borken mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft Münster das Strafverfahren gegen ihn endgültig eingestellt. Die Geldauflage stellt zwar keine Strafe, aber jedenfalls eine Sanktion dar. Da eine Wiederaufnahme des Verfahrens nicht möglich ist, kann auch keine Beschwerde gegen die Einstellung eingelegt werden.

Update (01.2023): Am 05.01.2023 wurde Anklage gegen den Verantwortlichen vor dem Amtsgericht Borken erhoben. Ein Verhandlungstermin steht noch aus.

 

Update (11.2022): Der Betrieb erhielt in den vergangenen Jahren EU-Subventionen in Höhe von 50.000 Euro. Der Betrieb lieferte zum Zeitpunkt der Aufdeckung an Westfleisch und wurde als Westfleisch-Kooperationspartner für Schweine geführt. Zudem war zum Zeitpunkt der Aufdeckung Teil der „Initiative Tierwohl“.

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