In der Schweinemastanlage, die zum Zeitpunkt der Aufdeckung u.a. an Westfleisch lieferte, wurden Schweine mit offenen, eitrigen Wunden und Tiere mit teils schweren Beinverletzungen dokumentiert. Einige konnten nicht mehr auftreten. Nicht immer wurden die verletzten und kranken Schweine separiert, obwohl es gesetzlich vorgeschrieben ist. Ein von den anderen Tieren separiertes Schwein hatte nicht ausreichend Zugang zu Futter und Wasser.

Update (02.2023) Nach Zahlung von 3.000 EUR durch den Landwirt aus Beckum hat die Staatsanwaltschaft Münster das Strafverfahren gegen ihn endgültig eingestellt. Die Geldauflage stellt zwar keine Strafe, aber jedenfalls eine Sanktion dar. Da eine Wiederaufnahme des Verfahrens nicht möglich ist, ist es nicht möglich, Beschwerde einzulegen.

Update (11.2022): Der Betrieb erhielt in den vergangenen Jahren EU-Subventionen in Höhe von 100.000 Euro und ist ein von der Landwirtschaftskammer NRW anerkannter Ausbildungsbetrieb. Der Betrieb lieferte zum Zeitpunkt der Aufdeckung an Westfleisch. Der Betreiber ist aktives Mitglied der Vereinigung Land schafft Verbindung (LSV) und engagiert sich u.a. gegen höhere Tierschutzstandards.

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