In einer niedersächsischen Schweinemast, ein Zulieferbetrieb von Tönnies, wurden kranke und verletzte Tiere dokumentiert. Eines der kranken Tier wurde ohne Zugang zu Wasser und Futter über Tage im Gang abgelegt. Erst dann unternahm der Betreiber zwei Tötungsversuche mit einem Bolzenschussgerät. Beide Versuche überlebte das Tier. Auch der vorgeschrieben Kehlschnitt blieb aus. Der Landwirt ist aktives Mitglied der Gruppierung “Landwirtschaft verbindet” (LSV).

Update (11.2022): Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat gegen den Beschuldigten einen Strafbefehl in Höhe von 170 Tagessätzen zu je 55 Euro (zusammen also 9.350 Euro) erlassen. Der Landwirt gilt damit als vorbestraft. Der Strafbefehl ist nach Informationen von ANINOVA rechtskräftig und vollstreckt.

Update (11.2020): Zum Zeitpunkt der Aufnahmen hat der Betrieb u.a. an das Schlachtunternehmen Tönnies geliefert. Tönnies hat nach Bekanntwerden der Bilder die Lieferung beendet.

Veröffentlichung auf der Website von