In einer niedersächsischen Schweinemast erfolgte eine Nottötung kranker Schweine erst drei Tage nach der tierärztlichen Anordnung. Der Landwirt erschoss die Tiere mit einem Gewehr. Die Aufnahmen zeigen viele weitere verletzte Tiere, darunter ein Schwein, dem ein Teil des Darms aus dem After hängt. Der Betrieb belieferte zum Zeitpunkt der Aufnahmen Tönnies. Zudem hat der Betreiber verschiedene öffentlichkeitswirksame Positionen inne, darunter eine Tätigkeit für die Landwirtschaftskammer NRW.

Update (11.2022): Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat gegen zwei Beschuldigte Strafbefehle in folgender Höhe erlassen: 1. Strafbefehl 80 Tagessätze zu je 70 Euro (zusammen 5.600 Euro). 2. Strafbefehl ebenfalls 80 Tagessätze zu je 70 Euro (zusammen 5.600 Euro). Die Strafbefehle ist nach Informationen von ANINOVA rechtskräftig und vollstreckt.

Update (11.2020): Zum Zeitpunkt der Aufnahmen hat der Betrieb u.a. an das Schlachtunternehmen Tönnies geliefert. Tönnies hat nach Bekanntwerden der Bilder die Lieferung beendet.

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